Sie sind hier:
KnopfBeiträge: 123
Dann müssen sie halt einen DIENSTGANG machen.
indianerinBeiträge: 9791
Dann durch das GANGHAUS, das ist schneller.
Dabei sollte aber die HAUSORDNUNG beachtet werden.
KleineBlumeBeiträge: 5099
Soll ich jemanden vom ORDNUNGSAMT vorbeischicken?
Nicht notwendig, ich kenne den AMTSLEITER.
Hat er dir jemals seinen LEITERSCHEIN gezeigt?
Nein! Meinst du es handelt sich um eine SCHEINBESCHÄFTIGUNG? ????
Für Schwangere gilt das BESCHÄFTIGUNGSVERBOT!
Jamen (bei 349 Stimmen)Beiträge: 107
Ein VERBOTSGESETZ woran sich mancher Chef die Zähle ausbeißt und graue Haare bekommt.
Gibt's etwa schon wieder ein neues GESETZESPAKET?